Umzug mit Pflegegrad: So einfach geht’s mit der Pflegekasse!

Ein Umzug kann für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen eine große Herausforderung darstellen. Doch was viele nicht wissen: Ab Pflegegrad 1 übernimmt die Pflegekasse unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für den Umzug. In diesem umfassenden Ratgeber erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um den Umzug mit Pflegegrad reibungslos und stressfrei zu gestalten.

Wann übernimmt die Pflegekasse die Umzugskosten?

Die Pflegekasse kann die Umzugskosten übernehmen, wenn der Umzug die Selbstständigkeit und Sicherheit des Pflegebedürftigen verbessert. Konkret bedeutet dies:

  • Barrierefreie Wohnung: Die neue Wohnung muss barrierefrei sein oder barrierefrei umgebaut werden können.
  • Größere Wohnung: Ein Umzug in eine größere Wohnung kann notwendig sein, wenn die Pflege im bisherigen Wohnumfeld nicht mehr ausreichend gewährleistet ist.
  • Nähe zu Angehörigen oder Pflegediensten: Liegt die neue Wohnung näher an Angehörigen oder Pflegediensten, kann dies die Pflege erleichtern und die Sicherheit des Pflegebedürftigen erhöhen.

So beantragen Sie die Kostenübernahme:

1. Antrag stellen: Bevor Sie mit dem Umzug beginnen, müssen Sie einen Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrer Pflegekasse stellen.

2. Nachweise beifügen: Dem Antrag müssen Sie Nachweise beifügen, die belegen, dass der Umzug notwendig ist. Geeignete Nachweise sind beispielsweise:

      • Ärztliches Attest: Dieses sollte die Notwendigkeit des Umzugs aus medizinischer Sicht bestätigen.
      • Gutachten eines Sachverständigen: Ein Gutachten kann die Barrierefreiheit der neuen Wohnung oder die Notwendigkeit einer größeren Wohnung dokumentieren.
      • Fotos der neuen Wohnung: Fotos können den Zustand der Wohnung und die Notwendigkeit von Umbaumaßnahmen verdeutlichen.

3. Prüfung durch die Pflegekasse: Die Pflegekasse prüft Ihren Antrag sorgfältig und entscheidet dann, ob sie die Kosten für den Umzug übernimmt.

Eigenleistung und Renovierungskosten:

  • Eigenleistung: Die Pflegekasse übernimmt in der Regel nur die Kosten für die Umzugsfirma. Eigenleistung wird nicht vergütet.
  • Renovierung: Die Pflegekasse übernimmt in der Regel keine Kosten für die Renovierung der Wohnung. Ausnahmen sind möglich, wenn die Renovierung notwendig ist, um die Wohnung barrierefrei zu machen.

Zusatzinformationen und hilfreiche Tipps:

  • Pflegekassen-Websites und Pflegestützpunkte: Auf den Websites der Pflegekassen und bei Ihrem zuständigen Pflegestützpunkt finden Sie weitere Informationen zum Thema Umzug und Pflegekasse.
  • Rechtsberatung: Bei Zweifelsfragen sollten Sie sich immer von einem Rechtsanwalt oder einem anderen Experten beraten lassen.
  • Vorbereitung ist der Schlüssel: Sammeln Sie alle wichtigen Unterlagen im Vorfeld, um den Antrag bei der Pflegekasse schnell und einfach stellen zu können. Dazu gehören unter anderem das ärztliche Attest, Gutachten und Fotos der neuen Wohnung.
  • Direkte Abrechnung mit der Pflegekasse: Um finanzielle Belastungen zu vermeiden, bieten viele Umzugsunternehmen eine direkte Abrechnung mit der Pflegekasse an. So müssen Sie nicht in Vorleistung gehen.

Mit der richtigen Vorbereitung und Unterstützung durch die Pflegekasse kann Ihr Umzug mit Pflegegrad reibungslos und stressfrei vonstattengehen.

Weitere hilfreiche Ressourcen:

Mit diesen Informationen sind Sie bestens gerüstet für Ihren Umzug mit Pflegegrad!